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   OLG Hamm, 01.03.1999 - 18 U 149/98   

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https://dejure.org/1999,14602
OLG Hamm, 01.03.1999 - 18 U 149/98 (https://dejure.org/1999,14602)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.1999 - 18 U 149/98 (https://dejure.org/1999,14602)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 1999 - 18 U 149/98 (https://dejure.org/1999,14602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um einen Anspruch auf Maklerprovision; Verwirkung eines Provisionsanspruchs durch eine grob leichtfertige Falschinformation hinsichtlich der Kaufpreishöhe; Falschangabe im Expose über die Verkaufsbereitschaft eines Grundstückseigentümers; Unterscheidung der ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 59
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1999 - 18 U 149/98
    Hierbei kommt es maßgeblich auf die konkreten Einzelfallumstände an, die einer wertenden Betrachtung unterzogen werden müssen; jede schematische Lösung der Zurechnungsproblematik verbietet sich in diesem Zusammenhang (vgl. dazu BGH NJW 1996, 451, 452 [BGH 24.11.1995 - V ZR 40/94] ).
  • OLG Hamm, 24.09.2020 - 18 U 18/19

    Mitverschulden des Maklerkunden kann Pflichtverletzung des Maklers egalisieren!

    Zwar kann der Makler seinen Lohnanspruch verwirken, wenn er - über den in § 654 BGB geregelten Fall hinaus - durch vorsätzliche oder grob leichtfertige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den Interessen seines Auftraggebers in erheblicher Weise zuwider handelt (BGH, Urteil vom 13.03.1985, IVa ZR 222/83, MDR 1985, 741) und damit seines Lohnes unwürdig erscheint bzw. die Provision bereits nach allgemeinem Rechts- und Billigkeitsempfinden nicht verdient hat (Senat, Urteil vom 01.03.1999, 18 U 149/98, NJW-RR 2000, 59; Urteil vom 05.07.1993, 18 U 258/92, NJW-RR 1994, 125, jeweils m.w.N.).

    Hat aber der Kunde Kenntnis von der Unrichtigkeit einer Exposé-Angabe, kann dies dagegensprechen, von einem lohnunwürdigen Fehlverhalten auszugehen (vgl. Fischer a.a.O. Kap. VIII Rn. 55; anders im Ergebnis Urteil des Senats vom 01.03.1999, 18 U 149/98, NJW-RR 2000, 59).

  • OLG Hamm, 29.03.2021 - 18 U 18/20

    Anspruch auf Zahlung von Maklerprovision; Verletzung wesentlicher

    Eine Verwirkung des Lohnanspruchs kommt - über den in § 654 BGB geregelten Fall hinaus - in Betracht, wenn der Makler durch vorsätzliche oder grob leichtfertige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den Interessen seines Auftraggebers in erheblicher Weise zuwider handelt (BGH, Urteil vom 13.03.1985, IVa ZR 222/83, MDR 1985, 741) und damit seines Lohnes unwürdig erscheint bzw. die Provision bereits nach allgemeinem Rechts- und Billigkeitsempfinden nicht verdient hat (Senat, Urteil vom 01.03.1999, 18 U 149/98, NJW-RR 2000, 59; Urteil vom 05.07.1993, 18 U 258/92, NJW-RR 1994, 125, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 7 U 38/08

    Ansprüche und Beratungspflichten des Versicherungsmaklers bezüglich des

    Das Landgericht hat mit Recht den Verlust des Maklerlohnanspruchs nicht auf eine entsprechende Anwendung des § 654 BGB gestützt, der nicht nur für die vertragswidrige Doppeltätigkeit des Maklers den Verlust des Maklerlohnanspruchs vorsieht, sondern auch bei sonstigen Pflichtverletzungen, wenn dem Makler vorzuwerfen ist, durch vorsätzliche oder grob leichtfertige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten die Interessen des Kunden in erheblicher Weise beeinträchtigt zu haben (vgl. BGH MDR 1985, 741; BGH VersR 2005, 978; OLG Hamm NJW-RR 2000, 59).
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